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Schutz + Vertrauen

Haftungsrisiken

Eine Betriebs- und Produkthaftpflicht schützt sowohl den Unternehmer als auch seine gesetzlichen Vertreter vor den finanziellen Folgen der beruflichen Haftung, indem sie eine gestellte Forderung prüft und daraufhin entweder unberechtigte Ansprüche ablehnt oder berechtigte Ansprüche im Rahmen des vereinbarten Deckungsumfangs reguliert.

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Eine Umwelthaftpflichtversicherung (UHV) ist eine Ergänzung zu einer betrieblichen Haftpflichtversicherung, um Haftpflichtansprüche wegen Schäden durch Umwelteinwirkungen zu versichern.

Umweltschutz ist ein erklärtes Staatsziel. Der Erhalt der Natur in seiner Artenvielfalt ist auch für weitere Generationen wichtig. Schädigt man durch betriebliche Anlagen oder den Geschäftsbetrieb das empfindliche Gleichgewicht der Natur, werden Artenschutz- und Umweltamt schnell aktiv. Auflagen, um den zerstörten Ursprungszustand wieder herzustellen, unterliegen keinen Summenbegrenzungen. Als Firmeninhaber sollte man das Thema Umweltschaden daher nicht leichtfertig abtun. Hier lauert ein enormes Gefahrenpotential für die Existenz Ihrer Firma!

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Die Rückrufkostenversicherung soll das Kostenrisiko der Durchführung von Produktrückrufen decken. Deshalb sind in der Rückrufkostenversicherung Vermögensschäden versichert, die dadurch entstehen, dass bereits festgestellte oder vermutete Mängel den Rückruf eines Erzeugnisses erfordern.

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Tag für Tag müssen Führungskräfte weitreichende Entscheidungen treffen. Werden Fehlentscheidungen getroffen, kann der Schaden fürs Unternehmen enorm sein. Geschäftsführer (auch Gesellschafter-Geschäftsführer), Aufsichtsräte oder Vorstände haften dann persönlich unbeschränkt mit ihrem gesamten Privatvermögen. Auch Vereinsvorstände oder Entscheider in Stiftungen können persönlich für Ihre Fehler in Haftung genommen werden. Auch hier empfiehlt sich dieser sinnvolle Schutz!

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Vor allem kleine Unternehmen können sich oft keine Dienstwagen leisten. Wenn ein Arbeitnehmer dann auf eine Dienstreise geschickt wird, ist er auf sein Privatfahrzeug angewiesen. Da Dienstreisen betrieblich veranlasst sind, hat der Arbeitnehmer einen Anspruch auf Schadenersatz gegenüber dem Arbeitgeber, vorausgesetzt der Schaden wurde nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt.

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Wer Transporte für Dritte durchführt, muss für Schäden am Transportgut haften. Bei Transporten über 3,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht ist eine Frachtführerhaftpflicht Versicherung sogar Pflicht. Jeder Spediteur oder Frachtführer hat täglich die unterschiedlichsten Aufgaben zu be-wältigen, sei es der Warentransport oder die Lagerhaltung.

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Haftungsaspekte
Der Versicherer bietet dem VN und den mitversicherten Personen Versicherungsschutz für den Fall, dass der VN oder eine mitversicherte Person aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts wegen Benachteiligung aus den Gründen

  • Rasse,
  • ethnische Herkunft,
  • Geschlecht,
  • Religion,
  • Weltanschauung,
  • Behinderung,
  • Alter oder
  • sexuelle Identität

auf Schadenersatz in Anspruch genommen wird.

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Die Abschlepp- und Hakenlast-Versicherung gewährt Versicherungsschutz für Schadenersatzansprüche, die gegen Sie als Unternehmer für gewerbliche Beförderungsleistungen (Abschlepp- und Transportvorgänge) innerhalb der Bundesrepublik Deutschland aufgrund des BGB oder HGB erhoben werden. Die Abschlepp- und Hakenlast-Versicherung ist eine Haftungsversicherung, d.h. sie umfaßt die Befriedigung berechtigter Haftungsansprüche und die Abwehr unberechtigter Haftungsansprüche die aufgrund Ihrer Tätigkeit gegen Sie gestellt werden.

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Die Reisegepäckversicherung leistet Entschädigung, wenn mitgeführtes Reisegepäck während der Reise abhanden kommt oder beschädigt wird – z.B. durch Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub, Unfall eines Transportmittels, Feuer, Explosion oder Elementarereignisse.
Erstattet wird der Zeitwert der Sachen bzw. bei beschädigten Sachen die notwendigen Reparaturkosten. Für Wertsachen sowie Foto-, Film- und Videoausrüstung gibt es spezielle Entschädigungsgrenzen.

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